ab dem 22.2.2021 sind wir wieder zu den normalen Öffnungszeiten für euch verfügbar.
Seit diesem Jahr verschickt der TÜV Kostenvorschüsse für die theoretische und praktische Prüfgebühr,
damit die Fahrschule den Fahrschüler zur Prüfung anmelden kann.
Dieser Kostenvorschuss muss bezahlt werden, um dem Schüler zur Prüfung anzumelden.
Voraussetzungen
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren
Die Schlüsselzahl 196 ist keine eigenständige Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Erweiterung der Klasse B, die zum Fahren eines Motorrads der Klasse A1 im Inland berechtigt. Diese schließen Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125ccm und einem Leistung-Gewicht Verhältnis von maximal 0.1 kW/kg ein.
Die Ausbildung besteht aus einem Theorieteil (4 Doppelstunden à 90min) und einem Praxisteil (5 Doppelstunden à 90min). Nach Beendigung der Ausbildung erhält man eine Ausbildungsbescheinigung, mit der man sich bei der zuständigen Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen kann.
Weitere Praxisstunden können bei Bedarf zum Preis der normalen A1 Übungsstunden absolviert werden.
Achtung: Diese Schlüsselzahl ist nur innerhalb Deutschlands gültig. Für Fahrten im Ausland muss einer der normalen Motorradführerscheine erworben werden. Außerdem kann diese Schlüsselzahl nicht, im Gegensatz zur normalen A1 Klasse, nach zwei Jahren nur durch eine Praxisprüfung zur Klasse A2 erweitert werden.